Schankanlagenreinigung nach DIN 6650-6

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Hygiene und Sauberkeit ist das oberste Gebot für jeden Wirt. Die Schankanlage, egal ob Bier, Premix, Postmix oder Tafelwasser, unterliegt deshalb genau festgelegten Bestimmungen, für deren Einhaltung immer der Gastronom die Verantwortung trägt.

Wo wird die Hygiene bei Getränkeschankanlagen geregelt?

Der Normenausschuss „Getränkeschankanlagen“ hat mehrere Normen erarbeitet, welche konkrete Aussagen über die Hygiene bei Getränkeschankanlagen machen. Normen sind zwar nicht verbindlich wie Gesetze oder Vorschriften, beschreiben jedoch den derzeitigen Stand der Technik und geben u.a. eine Handlungsempfehlung bei den Reinigungsintervallen.

Was sollte der Betreiber einer Getränkeschankanlage beachten, wenn es um die Hygiene seiner Getränkeschankanlage geht?

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, also dem Gastronom in welchen Fristen er seine Schankanlage reinigt. Er hat sich dabei jedoch am Stand der Technik zu orientieren, wenn er seiner Verantwortung gerecht werden will, d. h. an den Orientierungswerten für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6. (Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10178 Berlin). Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlage (u. a. Zapfkopf, Getränkeleitungen, Zaphahn) sich an folgenden Reinigungsintervallen orientieren sollte:

Orientierungswerte für Reinigungsintervalle nach DIN 6650-6

Produkt Intervall
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaft täglich
Stilles Wasser, alkoholfreies Bier 1 – 7 Tage
Bier (außer alkoholfreies Bier) alle 7 Tage
Wein, kohlensäurehaltiges, alkoholfreies Erfrischungs- getränk, kohlensäurehaltiges Wasser 7 – 14 Tage
Getränkegrundstoff, Spirituosen 30-90 Tage

Quellen:
Die deutschen Brauer Deutscher Brauer-Bund e.V. (Berlin)
Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Koblenz

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